Fahrschule Raum in Stollberg | Begleitetes Fahren ab 17

Fahranfänger haben nach der Prüfung die Möglichkeit, im Beisein eines verkehrserfahrenen Begleiters schon mit 17 Jahren (16 Jahre in Vorbereitung) Fahrroutine zu erwerben.
Der Führerschein mit 17 ist, aus verkehrspädagogischer Sicht, ein super Erfolg!
Die begleitende Person muss aber selbst mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein, max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg haben und mind. 30 Jahre alt sein. Während der gemeinsamen Fahrt hat auch die Begleitperson aufmerksam und verkehrstüchtig (Alkohol, Drogen, Medikamente) zu sein. Du bist kein Taxi nach einer feucht-fröhlichen Familienfeier.
Nach bestandener Prüfung wird vom Prüfer die Prüfbescheinigung sofort ausgehändigt, sofern Du das das 17. Lebensjahr bereits vollendet hast. Findet die Prüfung bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahres statt, wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres die Prüfbescheinigung durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt.

Zusätzlich zur Beantragung der Fahrerlaubnis fallen pro Begleitperson Gebühren an (ca. 20,- €). Die erforderlichen Formulare liegen Deinem Antrag bei. Von den Begleitpersonen sind der Personalausweis bzw. Reisepass und der Führerschein in Kopie dem Antrag beizufügen.



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